Dienstleistungsverträge

Dienstleistungverträge regeln die vertraglichen Konstellationen zweier oder mehrerer Vertragsparteien hinsichtlich der entgeltlichen Erbringung einer reinen Dienstleistung.

Die gesetzlich wichtigsten Fälle hierbei sind das Arbeitsvertragsrecht.

Aber auch andere Verträge sind als Dienstleistungsverträge zu qualifizieren, wie etwa Verträge von Mandanten mit Rechtsanwälten.

Selbstverständlich beraten Sie Rechtsanwältin Pohlenk und Rechtsanwalt Hankowetz gerne und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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