Das Arbeitsrecht ist in Deutschland uneinheitlich in den verschiedensten Gesetzen verankert. Sämtliche Bemühungen in der Vergangenheit, die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch einzubauen, wurden bisher nicht durchgeführt.
Allein das Arbeitsvertragsrecht ist weiterhin innerhalb der bürgerlich-rechtlichen Regelungen des Dienstvertrages geregelt.
Die Regelungen der jeweiligen Durchführung von Arbeitsverhältnissen sind über weitere Gesetzesbücher, wie etwa das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oder das Gesetz zum Schutz erwerbstätiger Mütter (MuSchG) verteilt, um nur einige zu nennen.
Hinzu kommen noch die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen des öffentlichen Rechts.
Eine profunde Rechtsberatung bei dieser Vielzahl an unterschiedlichsten Regelungen ist unerlässlich und der beste Schritt.