Werkvertragsrecht

Das Werkvertragsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Vertragsparteien bezüglich eines zu errichtenden materiellen oder immateriellen Werkes.

Die Bandbreite reicht hierbei von der Beauftragung eines Handwerkers zur Reparatur eine Stuhls bis hin zum Bau von Immobilien.

Schon diese Auswahl an Problemgestaltungen zeigt, dass dieses Rechtsgebiets einen großen Teil des Konfliktpotentials innerhalb des Vertragsrechtsbeinhaltet.

Rechtsanwältin Pohlenk berät sie gerne hinsichtlich Ihrer Fragen und steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite.

 

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