Nachlassverfahren, Erbscheinsverfahren

Nach dem Ableben eines Erblassers beginnt das so genannte Nachlassverfahren, welches primär durch die Nachlassgerichte geführt wird.

Hierbei wird durch das Gericht geprüft, wer Erbe des Erblassers geworden ist, und wenn ja, zu welchem Teil (siehe auch Erbengemeinschaft). Hierbei ist besonderes Augenmerk auf die Frage zu richten, ob ein Testament oder Erbvertrag vorliegt (gewillkürte Erbfolge) oder eben nicht (gesetzliche Erbfolge). Gerade bei Ersterem kann sich das Problem ergeben, dass es unterschiedliche Versionen des Testaments gibt, wobei dann herauszuarbeiten ist, welche dieser Versionen die rechtlich bindende ist.

Das Nachlassverfahren gibt hierzu eine Vielzahl an rechtlichen Möglichkeiten an die Hand, welche einer eingehenden Prüfung unterzogen werden sollten.

Gleichfalls wichtig ist das Erbscheinsverfahren, da es sich gerade in der jüngeren Vergangenheit gezeigt hat, dass Behörden, Versicherer und Banken nur gegen Vorlage eines Erbscheins des Nachlassgerichtes überhaupt in Korrespondenz treten.

Rechtsanwältin Pohlenk vertritt in sämtlicher dieser Fallgestalltungen und berät sie gerne eingehend aufgrund langjähriger Erfahrung.

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