Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht beinhaltet sämtliche rechtlichen Beziehungen der Bürger untereinander, beziehungsweise zwischen Bürgern und Organisationen.

Es reicht vom Kaufvertrag über Miete, Leihe, Schenkung bis hin zu Darlehensverträgen mit Banken.

Gleichzeitig umfasst es das so genannte Leistungsstörungsrecht. Also jene Regelungen, die bei Fehlern innerhalb der Vertragsausführung die sich ergebenden Konsequenzen darlegen. Diese wiederum sind vielfältig und reichen von der Anfechtung bis zum Schadensersatz.

Zudem regelt das Zivilrecht das Recht aus unerlaubter Handlung, also die rechtlichen Konsequenzen, die sich bei Störungen eines Vertragspartners oder eines unbeteiligten Dritten ergeben.

Gleichfalls umfasst das allgemeine Zivilrecht das Immobilienrecht, mithin die Rechte, welche sich aus dem Eigentum an einer Immobilie oder den an ihr begründeten Sicherungsrechten, wie etwa Hypotheken, Grundschulden, Vorkaufsrechte oder Nutzungs- bzw. Wohnrechte, ergeben.

Die Rechtsanwälte Dr. Pohlenk und Hankowetz stehen Ihnen auch bei diesen Fragen gerne zur Verfügung!

↑ Zurück zu Rechtsgebiete