Das Pflichtteilsrecht beinhaltet den meist nicht so angenehmen Fall für eine/n Hinterbliebene/n, nämlich den, dass der Erblasser diese/n nicht in seinem letzten Willen bedacht hat.
Aber gerade nächste Angehörige wie etwa Ehegatten oder Kinder haben durch den Gesetzgeber entsprechenden Schutz durch das Pflichtteilsrecht erlangt indem diesen der so genannte Pflichtteil als Anspruch gegen die Erben zugesprochen wird.
Viele Testamente gehen in ihrer Ausformulierung zu Unrecht von einer „Enterbung“ eines nahen Angehörigen aus, so dass jedenfalls dieser Pflichtteilsanspruch gegen die Erben durchgesetzt werden kann.
Rechtsanwätlin Pohlenk berät auch hierbei gerne und hilft bei der Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ansprüche.