Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht hat in der jüngeren Vergangenheit durch die Medienlandschaft eine gewisse „Berühmtheit“ erfahren müssen. Man denke nur an die unzähligen Diskussionen über jugendliche Gewalttäter, welchen vielen sicherlich in Erinnerung sind.

Allerdings gilt es zu Beachten, dass gerade das Jugendstrafrecht nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) unter dem Dogma der „erzieherischen Einwirkung“ auf einen jugendlichen Straftäter steht.

Insofern gilt es insbesondere innerhalb der Verteidigung neben den normalen Regeln der Verteidigung die Besonderheiten des Jugendstrafrechts zu beachten.

Diese bedeuten vor allem eine sehr individuelle Betrachtungsweise des Jugendlichen, seiner Lebenssituation und seines sozio- kulturellen Umfeldes.

Insofern haben vor allem erzieherische Maßregeln und Zuchtmittel den Vorrang vor einer Jugendstrafe, sofern die schwere des Delikts dies zulässt.

Durch kompetente Beratung und Erfahrung, insbesondere aufgrund seiner frühen Spezialisierung gerade auf dieses Rechtsgebiet, besitzt Rechtsanwalt Hankowetz die Möglichkeit den/die Jugendliche/n und seine Eltern umfassend zu Beraten und die Rechte des/der Jugendlichen innerhalb des Strafverfahrens wahrzunehmen und Gehör zu verschaffen.

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