Das Strafvollstreckungsrecht regelt den Ort, die Dauer und die Art der Unterbringung eines/r verurteilten Bürgers/in.
Das Strafvollzugsrecht hingegen regelt die Art und Weise, wie einer inhaftierten Person innerhalb des Strafvollzuges gegenübergetreten wird.
Innerhalb des Strafvollstreckungsrecht dominiert daher die Arbeit des Verteidigers auf vorzeitige Beendigung einer Strafvollstreckung (sh. auch Bewährungsstrafrecht) oder etwa die Änderung eines Strafvollzuges in therapeutische Maßnahme.
Anders stellt sich die Situation bei der Verteidigung auf dem Gebiet des Strafvollzuges dar. Hierbei dominieren Fragen des Alltags innerhalb der Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt oder einer anderen vergleichbaren Einrichtung. Hierbei geht es um Fragen von der Buchung des Eigengeldes über Genehmigung persönlicher Gegenstände bis hin zur Gewährung von Lockerungsmaßnahmen wie Ausführung, Ausgang oder Hafturlaub.
Rechtsanwalt Hankowetz spezialisierte sich bereits früh während seines Studiums auf dieses Rechtsgebiet und ist daher für Hilfe suchende Mandaten/innen oder deren Angehörige der passende Rechtsbeistand.