Das WEG-Recht als eigenständiges Recht umfasst die Rechtsverhältnisse von Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsgemeinschaft untereinander.
Gerade diese Fallgestaltungen werden in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen, da die Anzahl an Eigenheimbesitzern in Form von Wohnungseigentümern zunimmt.
Rechtsanwältin Pohlenk berät Sie gerne im Vorfeld eines Wohnungskaufes hinsichtlich der Satzung einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Sie unterstützt Sie aber auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder aber Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber einem einzelnen Eigentümer.