Opferschutz

Der Opferschutz, mithin das Recht des Opfers einer Gewaltstraftat hat nicht nur durch die Novellierungen des Opferschutzgesetzes einen erheblichen Umbruch genommen.

Die Rechte der Opfer von Übergriffen wurden maßgeblich gestärkt. Nicht zuletzt die Verjährungsfristverlängerungen durch das StORMG, in welchem auch weitere Erleichterungen für die Opfer von Übergriffen eingeführt worden sind, sorgen für erhebliche Erleichterungen für Opfer von Übergriffen.

Die Rechte reichen von Unterlassungsansprüchen und Kontaktverboten bis hin zur Geltendmachung von Schmerzensgeld und Nebenklagerechte innerhalb des Strafverfahrens.

Rechtsanwalt Hankowetz und Rechtsanwältin Pohlenk beraten aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung auch auf diesem Rechtsgebiet und helfen Ihnen profund bei der Durchsetzung Ihrer legitimen Ansprüche und Rechte.

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