Schadensersatz

Für das Opfer einer Gewalttat stellt sich immer auch neben der psychischen Folgen die Frage: Wer entschädigt mich, und wie kann das erfolgen?

Letztendlich können die seelischen Wunden leider nicht mit juristischer Hilfe geheilt werden. Allerdings gibt gerade das Rechtssystem dem Opfer von Gewalttaten die Möglichkeit, wenigstens einen finanziellen Ausgleich zugesprochen zu bekommen, nämlich über die Geltendmachung von Schmerzensgeld als immateriellen Schadensersatz.

Dies kann innerhalb einer Zivilklage, aber auch innerhalb eines Adhäsionsverfahrens (siehe hierzu Betreuung im Strafverfahren) erfolgen.

Rechtsanwalt Robert Hankowetz und Rechtsanwältin Pohlenk sind aufgrund ihrer diesbezüglichen langjährigen Tätigkeit gerne bereit, auch Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche kompetent zu unterstützen.

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