Gewerbliches Mietrecht

Das gewerbliche Mietrecht umfasst die gestzlichen und vertraglichen Bestimmungen der Besitzüberlassung von Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken.

Insofern sind hierunter sowohl der Büroraummietvertrag, als auch der Mietvertrag hinsichtlich einer Produktionshalle zu verstehen.

Da derartige Verträge in der Regel zwischen so genannten Kaufleuten geschlossen werden, sind die gesetzlichen Anforderungen an die Wirksamkeit von Klauseln regelmäßig aus Sicht der Vertragspartei zu überprüfen welche rechtlichen Rat sucht.

Insbesondere da auch so genannte atypisch gemischte Verträge vorliegen könnte, wie etwa eine Kombination von gewerblichem Mietvertrag und Lieferverträgen.

Rechtsanwältin Pohlenk berät Sie individuell und kompetent hinsichtlich Ihrer gewerblichen Mietvertragsinhalte oder erarbeitet eine für Sie bestmögliche Vertragsgestaltung. Auch hilft Sie Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Streitfalle.

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