Das private Mietrecht oder Wohnraummietrecht ist der weitaus größte Teil des Mietrechts über Räumlichkeiten.
Der Gesetzgeber hat dem Umstand Rechnung getragen, dass es hierbei um das Obdach von Bürgerinnen und Bürgern geht und hat entsprechende gesetzliche Sonderbestimmungen innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geschaffen.
Andererseits hat auch die höchstrichterliche Rechtsprechung gerade auf diesem Gebiet in den vergangenen Jahren eine äußerst umfangreiche Rechtsprechung geschaffen. Zu denken ist beispielhaft an die bekannte Diskussion über starre Renovierungsklauseln während der Mietzeit und die Vertragsklauseln über das Streichen der Wände bei Auszug.
Rechtsanwältin Pohlenk berät seit Jahren Mieter und Vermieter individuell und kompetent nach der jeweils aktuellen Rechtslage und vertritt die Interessen der Mandantschaft vor Gericht.