Ordnungswidrigkeitenrecht

Auch außerhalb des Strafgesetzbuches (StGB) und des Verkehrsrechts sind Vorschriften beankert, welche eine bestrafenden Rechtsfolge zum Gegenstand haben.

Diese Bußgeldvorschriften des Ordnungswidrigkeitenrechts befinden sich vor allem in Vorschriften des öffentlichen Rechts wie etwa dem Waffenrecht oder Arzneimittelrecht. Eine Auflistung ist aufgrund deren Vielzahl hier nicht möglich.

Erste Konfrontation erfolgt in der Regel durch die mit der Überwachung der jeweiligen gesetzlichen Regelungen betrauten Behörde.

Rechtsanwalt Hankowetz ist auch hier der adäquate Ansprechpartner für die Betreuung des Verfahrens von dem behördlichen Verfahren an bis hin zur Vertretung in einem etwaigen gerichtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren.

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