Forderungsmanagement

Der neudeutsch als Forderungsmanagement bezeichnete Überbegriff bedeutet die Beibringung einer Forderung.

Gemeint sind damit sämtliche Tätigkeiten, welche darauf gerichtet sind, dem/der Mandanten/in eine diesem/dieser zustehende Forderung beizutreiben.

Die hierbei erforderlichen Tätigkeiten reichen von der außergerichtlichen Mahnung, der Zahlungsaufforderung über das gerichtliche Beitreibungsverfahren bis hin zur Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen säumige Gläubiger. Selbstverständlich werden auch die laufenden Eingänge im Falle von geschlossenen Ratenzahlungsvereinbarungen überwacht.

Gerne beraten Sie Rechtsanwältin Pohlenk und Rechtsanwalt Hankowetz individuell über die erforderlichen Schritte, damit Sie die Ihnen zustehenden Forderungen realisieren können.

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