Das Vertragsrecht regelt die rechtlich vereinbarten Beziehungen zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien und ist damit wesentlicher Bestandteil des allgemeinen Zivilrechts.
Am wichtigsten ist daher das Wissen um die gesetzlichen Regelungen und die Vielzahl an hierzu ergangenen Rechtsprechung. Dies nicht nur um Fragestellungen hinsichtlich eines bestehenden Vertrages zu klären, sondern auch um Verträge gemäß den geltenden gesetzlichen und richterlichen Bestimmungen für die Mandantschaft zu gestalten und deren Interessen innerhalb einer vertraglichen Beziehung zur Geltung zu verhelfen.
Rechtsanwältin Dr. Pohlenk und Rechtsanwalt Hankowetz sind seit Jahren auch auf dem Gebiet der Vertragsgestaltung tätig und unterstützen Mandanten/ Mandantinnen bei sämtlichen individuellen Problemstellungen.