Das Steuerstrafrecht ist nicht erst seit der Diskussion über den Ankauf von Steuersünderdateien immer wieder ein beliebtes Thema der Medien.
Tatsache ist, dass das deutsche Steuerrecht aufgrund seiner gleichfalls viel diskutierten Komplexitität eine Vielzahl an Möglichkeiten bietet Fehler bewusst oder unbewusst zu begehen.
Zudem sieht man sich während des oft langwierigen Ermittlungsverfahrens zunächst den Finanzbehörden als Veranlagungs- und Strafverfolgungsbehörde gegenüber, welche den gesamten Behördenapparat in Bezug auf die steuerstrafrechtlich relevanten Besteuerungsgrundlagen nutzen können.
Rechtsanwalt Hankowetz besitzt entsprechende Erfahrung im Umgang mit derartigen Ermittlungskonstellationen, welche in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Steuerberatern und etwaig weiteren kooperierenden Rechtsbeiständen dem Recht des/der Mandanten/in Geltung verschaffen kann.