Erbengemeinschaft, Beratung und Auseinandersetzung

Eine Erbengemeinschaft ist immer dann gegeben, wenn nach einem Erbfall mehrere Personen anteilig (quotal) Erben eines Nachlasses oder auch nur eines Nachlassgegenstandes geworden sind.

Dies bedeutet, dass nicht jeder der Erben frei über das Erbe entscheiden kann, sondern dass immer auch ein Mitspracherecht der Miterben besteht. Das hierdurch Konflikte entstehen können, ist nachvollziehbar.

Vor allem auch, weil der Gesetzgeber sehr strenge Voraussetzungen an eine Beendigung (Auseinandersetzung) dieser Erbengemeinschaft stellt.

Rechtsanwältin Pohlenk berät daher nicht nur Erblasser über die Problem-Vermeidung für deren Erben, sondern auch Erben, die in einer Erbengemeinschaft gebunden sind, und unterstützt sie bei der Durchsetzung der Rechte.

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