Minderung

Eine Minderung von Mietzahlungen steht immer dann als ein Mittel des Mieters zur Verfügung, wenn die vermietete Sache nicht die vertragsgemäß vereinbarte so genannte Beschaffenheit besitzt.

Dies bedeutet, dass immer dann, wenn das Mietobjekt für den Mieter nicht so nutzbar ist, wie ursprünglich von den Vertragsparteien vereinbart, ein Minderungsrecht als eine Möglichkeit im Raum steht.

Die zu diesem Problemfeld ergangene Rechtsprechung über die Höhe der Minderung ist allerdings umfangreich.

Rechtsanwältin Pohlenk berät Sie neben der Geltendmachung Ihrer sonstigen einhergehenden Rechte selbstverständlich auch hierüber individuell und kompetent.

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