Der Bundesgerichtshof hat die erstinstanzliche Verurteilung einer Sachbearbeiterin der Dresdner Ausländerbehörde durch das Landgericht Dresden zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren im sog. „Schleuserprozess“ bestätigt. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Dresden eine vietnamesische Staatsangehörige und zwei Mitarbeiter der Ausländerbehörde wegen einer Vielzahl an Fällen des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern und Bestechung …