Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in seiner Entscheidung (Az 7 U 11/12) einer Fahrradfahrerin ein Mitverschulden im konkreten Fall von 20 % in der Haftungsquote zuerkannt, da sie bei dem von ihr nicht verschuldeten Verkehrsunfall keinen Fahrradhelm getragen hatte. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass Fahrradfahrer innerhalb des heutigen Straßenverkehrs einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt wären. …