Jun 29

„Schleuserurteil“ des LG Dresden rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die erstinstanzliche Verurteilung einer Sachbearbeiterin der Dresdner Ausländerbehörde durch das Landgericht Dresden zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren im sog. „Schleuserprozess“ bestätigt.
In der ersten Instanz hatte das Landgericht Dresden eine vietnamesische Staatsangehörige und zwei Mitarbeiter der Ausländerbehörde wegen einer Vielzahl an Fällen des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern und Bestechung respektive Bestechlichkeit zu teils langen Haftstrafen verurteilt.
Nur eine der Mitarbeiter der Ausländerbehörde war gegen das erstinstanzliche Urteil in Revision gegangen.
Der Bundesgerichtshof hat allerdings das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dresden bestätigt. Insofern ist das Urteil insgesamt rechtskräftig.

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