Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte sich innerhalb des Verfahrens 13 KLs 372 Js 9454/12 unter Anderem mit der Frage des Tatnachweises durch den Einsatz von Spürhunden (sog. Mantrailer-Einsätze) zu beschäftigen. Hintergrund waren laut Anklageschrift Tatnachweise gegen Mitglieder einer Einbrecherbande in Supermärkte im Bundesgebiet, welche auch durch Spürhunde positiv erfolgt seien. Hierbei hatten die ermittelnden Polizeibeamten je …