Das Oberlandesgericht Stuttgart hat aufgrund seiner Zuständigkeit in derartigen Verfahren einen Deutschen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der DHKP-C zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 7 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Interessant an dieser Entscheidung ist die Tatsache, dass es sich um eine vorgeblich terroristische ausländische Vereinigung auf dem Gebiet der Türkei handelt. Insofern war der …