Jun 19

Urteil wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat aufgrund seiner Zuständigkeit in derartigen Verfahren einen Deutschen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der DHKP-C zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 7 Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Interessant an dieser Entscheidung ist die Tatsache, dass es sich um eine vorgeblich terroristische ausländische Vereinigung auf dem Gebiet der Türkei handelt. Insofern war der Angeklagte zunächst durch das hierfür zuständige Landgericht Stuttgart „nur“ wegen „Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot“ nach dem Vereinigungsgesetz zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Gegen diese Entscheidung war der Angeklagte in Revision gegangen. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart war durch den Bundesgerichtshof aufgehoben worden und an das Landgericht Stuttgart zurückverwiesen.

Aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, in welcher die DHKP-C insgesamt als terroristische Vereinigung im Ausland im Sinne der §§ 129 a, b StGB eingestuft worden ist, hatte sodann das Oberlandesgericht Stuttgart das Verfahren von dem Landgericht Stuttgart übernommen.

Die Entscheidung zeigt in strafrechtlicher Hinsicht, dass Vereinigungen kontinuierlich als strafrechtlich relevant für aktive Mitglieder neu eingestuft werden, so dass sich auch bei in Deutschland ansässigen Mitgliedern entsprechende strafrechtliche Problemstellungen ergeben können.

Rechtsanwalt Robert Hankowetz
Fachanwalt für Strafrecht

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