Heute wird das Gesetz zur Stärkung der Opfer sexuellen Missbrauchs (StORMG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Neben der Vermeidung von Mehrfachvernehmungen, der Ausweitung von Opferanwaltsbestellungen und der Stärkung von Verletztenrechten werden als wesentliches Kernanliegen vor allem die Verjährungsfristen verlängert. Für die zivilrechtliche Geltendmachung von Ansprüchen gilt nunmehr eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Dies stellt zwar eine Erleichterung …