Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Augsburg aufgehoben, in welchem erstinstanzlich mehrjährige Haftstrafen ausgesprochen worden waren. Die Angeklagten hatten – verkürzt gesagt – „Provisionsgelder“ bei der Produktion mit anschließendem Verkauf von Hochseeschleppern erhalten, in dem diese Gelder mittels Leerpositionen und teilweise erhöhten Einzelrechnungspositionen durch die Auftraggeber nach Rechnungslegung gezahlt worden waren, ohne hierüber informiert …